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Öffentliche Auflage Teiländerung Nutzungsplanung «Einheitliche Bau- und Nutzungsordnung (BNO)»

vom 4. September 2026 bis 5. Oktober 2026

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 des Baugesetzes (BauG) öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 4. September 2026 bis 5. Oktober 2026 bei der Abteilung Bau und Planung auf und können während den Bürozeiten (Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr / 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Mittwoch, 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr / 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr durchgehend bis 14:00 Uhr) eingesehen werden.

Unterlagen Teiländerung Nutzungsplanung Einheitliche Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Einheitliche Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Planungsbericht
Mitwirkungsbericht gemäss § 3 Baugesetz
Abschliessender Vorprüfungsbericht
Synopse

Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Menziken, 5737 Menziken, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.