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Wahlen und Abstimmungen


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Kontakt

Urnenöffnungszeiten

Gemeindehaus Menziken: Sonntag,  08:30 bis 09:30 Uhr

Wahl- und Abstimmungsergebnisse

Die Restulate finden Sie auf der Homepage unter Aktuelles und im Anschlagkasten beim Gemeindehaus Menziken. Die Resultate des Bundes sind unter www.admin.ch und die des Kantons unter www.ag.ch abrufbar.

Stellvertretung

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe

  • Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder Aufgabe bei einer Poststelle. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.
  • Brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnung am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
  • Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.

Wer brieflich stimmen will

  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  • muss die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
  • legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
  • klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei weiter.

Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post wird empfohlen, das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post zu übergeben. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Ungültige briefliche Stimmabgabe

wenn:

  • nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
  • das Antwortkuvert nicht in den vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft;
  • der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
  • die Stimm- und Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden.