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Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Kanton senkt die Gefahrenstufe auf Stufe 4

Die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage führen betreffend die Brandgefahr zu einer leichten Entspannung, weshalb das absolute Feuerverbot im Freien und das kantonale Feuerwerksverbot per 27. August 2026 um 12.00 Uhr aufgehoben werden können. Die Niederschläge waren aber wenig ergiebig, und die Trockenheit hält an. Dies führt betreffend die Waldgebiete zu einem weiterhin hohen Risiko von Bränden.

Das Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand, das seit Mittwoch, 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, gilt, bleibt deshalb bis auf Weiteres bestehen.

Merkblatt Gefahrenstufe 4 von 5
Link Kanton Aargau