Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr» hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12:00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.