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Letzte Frist zur Einreichung der Steuererklärung / Fristverlängerung

bis 30. Juni 2026

Wer seine Steuererklärung 2025 noch nicht eingereicht hat, sollte dies bis Ende Juni nachholen oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Steuerpflichtige, die bis dann weder ihre Steuererklärung eingereicht noch eine Verlängerung beantragt haben, müssen mit einer Mahnung rechnen.

Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden. Ohne Fristverlängerung wird die gesetzlich vorgesehene Mahnung versendet.

Fristverlängerung können unter www.ag.ch/fristerstreckung beantragt werden.

Generalsekretariat des Departements Finanzen und Ressourcen