Öffentliche Auflage Gestaltungsplan «Sandgasse Süd»
vom 16.02.2024 bis 18.03.2024
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 des Baugesetzes (BauG) öffentlich aufgelegt.
Unterlagen Gestaltungsplan Sandgasse Süd |
Situationsplan |
Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV |
Sondernutzungsvorschriften |
Mitwirkungsbericht |
Abschliessender Vorprüfungsbericht |
Die Unterlagen liegen vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024 bei der Abteilung Bau und Planung auf und können während den Bürozeiten (Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 11:30 Uhr / 14:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr / 14:00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr durchgehend bis 14:00 Uhr) eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Menziken, 5737 Menziken, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.