Icon Badi Icon eUmzug Icon Lebensthemen Icon Offene Stellen Icon Online-Schalter Icon SBB-Tageskarten Icon Schule Icon Waldhütten Icon Fusion Icon Bibliothek

Navigieren in Menziken

Öffentliche Auflage Gestaltungsplan «Sandgasse Süd»

vom 16.02.2024 bis 18.03.2024

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 des Baugesetzes (BauG) öffentlich aufgelegt.

Unterlagen Gestaltungsplan Sandgasse Süd
Situationsplan
Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV
Sondernutzungsvorschriften
Mitwirkungsbericht
Abschliessender Vorprüfungsbericht

Die Unterlagen liegen vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024 bei der Abteilung Bau und Planung auf und können während den Bürozeiten (Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 11:30 Uhr / 14:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr / 14:00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr durchgehend bis 14:00 Uhr) eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Menziken, 5737 Menziken, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.