Icon Badi Icon eUmzug Icon Lebensthemen Icon Offene Stellen Icon Online-Schalter Icon SBB-Tageskarten Icon Schule Icon Waldhütten Icon Fusion Icon Bibliothek

Navigieren in Menziken

Baugesuche

Innert der Auflagefrist aufgeschaltet und bei Abteilung Bau und Planung einsehbar.

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Unter "Unterlagen einsehen" gelangen Sie zu den Baugesuchsunterlagen auf der Kantons-Homepage. Sollten Sie kein "Mein Konto" besitzen, registrieren Sie sich hier.  Hier gelangen Sie zur  Anleitung Einsicht Baugesuchs-Unterlagen.
* Aufgrund einer Systemumstellung sind die Untelagen physisch bei der Abteilung Bau und Planung einsehbar

BG Naser Sadriu - Energetische Sanierung Einfamilienhaus Gebäude Nr. 848 Unterlagen einsehen
BG Andrea und Marius Aeschbach - Gartengestaltung und Ersatzbau Wintergarten Unterlagen einsehen
BG Ortsbürgergemeinde Menziken - Erstellung 3 Parkplätze Unterlagen einsehen