Icon Badi Icon eUmzug Icon Lebensthemen Icon Offene Stellen Icon Online-Schalter Icon SBB-Tageskarten Icon Schule Icon Waldhütten Icon Fusion Icon Bibliothek

Navigieren in Menziken

Baugesuche

Innert der Auflagefrist aufgeschaltet und bei Abteilung Bau und Planung einsehbar.

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Unter "Unterlagen einsehen" gelangen Sie zu den Baugesuchsunterlagen auf der Kantons-Homepage. Sollten Sie kein "Mein Konto" besitzen, registrieren Sie sich hier.  Hier gelangen Sie zur  Anleitung Einsicht Baugesuchs-Unterlagen.
* Aufgrund einer Systemumstellung sind die Untelagen physisch bei der Abteilung Bau und Planung einsehbar

BG Raphael Frank - Wohnzimmeranbau an Gebäude Nr. 813 Unterlagen einsehen
BG Alexandra und Nuno Duarte - Neubau Carport und Pergola mit Umgebungsgestaltung Unterlagen einsehen
BG Aurapark Immobilien AG - Umnutzung Therapieraum in 1-Zimmer Wohnung *
BG Fejzullah Sherifi - Anbau Zimmer an Gebäude Nr. 2294 Unterlagen einsehen
BG Einwohnergemeinde Menziken - Anpassung Strassenverlauf Dorfstrasse inkl. Erstellung zusätzliche Parkplätze Unterlagen einsehen