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Waldfriedhof Ischlag

In der Schweiz sind Aschebestattungen im Wald erlaubt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Waldparzellen müssen jedoch damit einverstanden sein.
Die Ortsbürgergemeinde Menziken stellt im Ischlag ein Waldgebiet für Waldbestattungen von Einwohnerinnen und Einwohner der Vertragsgemeinden des Forstbetriebes aargauSüd zur Verfügung. Beim betreffenden Waldstück handelt es sich um eine Altholzinsel*, welche nicht aktiv bewirtschaftet wird.

Der QR-Code hilft, das definierte Gebiet im Wald zu finden.

* In Altholzinseln wird auf die Holznutzung verzichtet. Sie bieten einerseits Lebensraum und andererseits bilden sie "Trittsteine" zwischen den grossen Naturwaldreservaten im Kanton Aargau. Auch weniger mobile Arten können über diese von einem Reservat ins nächste wandern. Quelle: Kanton Aargau, www.ag.ch, 22.03.2024


Foto: Dorfheftli

Beisetzung / Grabzeichen
Der Waldfriedhof Ischlag bietet eine würdevolle und naturverbundene Bestattungsoption. Die Beisetzungen erfolgen innerhalb des definierten Perimeters anonym. Das heisst, Markierungen an Bäumen sowie andere Grabzeichen, wie beispielsweise die Beschriftung der Grabstelle, sind nicht erlaubt.
Die Asche wird in eine von den Angehörigen vorgängig ausgehobene Öffnung beigesetzt. Das Grab ist anschliessend wieder so zuzudecken, dass die zuvor geöffnete Stelle nicht mehr sichtbar ist. Die Urne muss von den Angehörigen wieder mitgenommen werden und darf keinesfalls beigesetzt oder vor Ort entsorgt werden.


Foto: Dorfheftli

Abschiednahme
Gestützt auf Art. 699 ZGB sind im Wald keine Abdankungsfeiern, Zeremonien usw. erlaubt. Das Verlesen des Lebenslaufs und/oder Abhalten einer Trauerrede am Grab ist jedoch ausdrücklich gestattet. Hingegen ist die musikalische Begleitung der Abschiednahme nicht erlaubt.
Zum Schutz von Flora und Fauna sind Abschiednahmen mit grösseren Trauergesellschaften im Bereich einer Waldstrasse abzuhalten und nicht im Waldbestand.


Foto: Dorfheftli

Weitere Informationen sind im Merkblatt Waldfriedhof Ischlag ersichtlich.
Auskünfte erteilt die Abteilung Bestattungen und Nachlasse.


Foto: Dorfheftli

 


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