Todesschein / Auszug aus dem Todesregister CIEC*
Der Todesschein wird auf Bestellung vom zuständigen Zivilstandsamt ausgestellt. Zuständig für die Ausstellung des Todesscheins ist das Zivilstandsamt am Todesort.
*CIEC: Hier handelt es sich um ein Dokument, welches nach den Vorgaben der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (Commission Internationale de l’Etat civil) ausgestellt wird. Dieses Dokument ist in den Mitgliedsstaaten in der Regel ohne Beglaubigung gültig. Informieren Sie sich bezüglich einer nötigen Überbeglaubigung (Apostille) direkt bei der Stelle, welche das Dokument von Ihnen verlangt.
Gebühr: CHF 30.00