Familienforschung
Für Auskünfte aus den Zivilstandsregistern zum Zweck der Familienforschung ist das Zivilstandsamt des Heimatorts der betroffenen Personen zuständig. Die Auskünfte werden je nach Fall bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig erteilt. Die Bekanntgabe von Personendaten erfolgt - soweit möglich - durch Zivilstandsdokumente.
Soweit vorgeschrieben, ist die Bewilligung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (Abteilung Register und Personenstand) vorgängig einzuholen und vorzulegen. Weiterführende Informationen über die Familienforschung finden Sie hier.
Kontaktieren Sie das Regionale Zivilstandsamt bei Fragen zur Zuständigkeit bitte per E-Mail und erwähnen, welche Daten Ihnen zur Verfügung stehen und welche Daten Sie in Erfahrung bringen möchten.