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Erbenverzeichnis / Erbbescheinigung

Erbenverzeichnis

Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Das Erbenverzeichnis wird von Banken, Versicherungen und Dritten verlangt. Darauf ist - im Gegensatz zur Erbbescheinigung - nicht ersichtlich, wer wirklich erbt.

Kosten: CHF 30.00
 

Erbbescheinigung

Die Erben haben Anspruch auf Ausstellung einer Bestätigung über den Kreis der Erbberechtigten, die sogenannte Erbbescheinigung, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können. Sie kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von drei Monaten ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.

Die Erbbescheinigung ist häufig unabdingbar, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht. Sofern für ein Bank- oder ein Postkonto eine Vollmacht über den Tod hinaus besteht, ist zunächst abzuklären, ob diese von der entsprechenden Bank bzw. Post akzeptiert wird. Wenn dies zutrifft, ist keine Erbbescheinigung erforderlich. Falls offene Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen sind, sind die Banken bzw. die Post teilweise bereit, solche Rechnungen dem Guthaben ohne Vorlegung einer Erbbescheinigung zu belasten. Für die Überschreibung von Grundstücken ist immer eine Erbbescheinigung erforderlich. Merkblatt Bestellung Erbbescheinigung Kanton Aargau.

Das Bestellformular (siehe unten) ist an das Bezirksgericht Kulm, Bezirksgebäude, Zentrumsplatz 1, 5726 Unterkulm zu senden.

Kosten: CHF 300.00 - 2'500.00


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