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Energetische Nachweise (EVEN)

Änderungen Energiegesetz und Energieverordnung
Per 1. April 2025 treten das revidierte Energiegesetz und die dazugehörige Energieverordnung in Kraft. U.a. werden folgende Änderungen eingeführt:

Für den Ersatz des Elektro-Wassererwärmers und beim Heizungsersatz wird eine Meldepflicht eingeführt. Diese Massnahmen müssen der Gemeindeverwaltung vor Baubeginn gemeldet werden. Dafür wurde eine neue digitale Plattform «Elektronischer Vollzug energetischer Nachweise» (EVEN) eingeführt, welche unter www.energievollzug.ch/ag aufrufbar ist. Ab März 2025 wird die Plattform für die Fachplaner geöffnet und Nachweise können erfasst werden. Ab  1. April 2025 können der Gemeindeverwaltung Nachweise eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt sind die Nachweis-Formulare ab «EN-100» zu verwenden.

Die Bewilligung von Luft-Wasser-Wärmepumpen in Bauzonen ohne besonderen Schutzstatus ist im Meldeverfahren möglich, wenn der Lärmschutznachweis erfüllt ist und keine Abstandsunterschreitungen vorliegen. Analog zum Meldeverfahren bei Solaranlagen kann mit der Massnahme begonnen werden, wenn die Gemeindeverwaltung nicht innert 30 Tagen Einwände erhebt. Können die Lärmvorschriften und der Grenzabstand beim Neu-/Ersatzbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht eingehalten werden, so ist nach wie vor ein Baugesuch einzureichen. Auch dieser Vollzug wird über die neue Plattform (EVEN) zum energetischen Vollzug abgewickelt.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Zuständige Abteilung