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Namenserklärung

Sie haben vor dem 1. Januar 2013 geheiratet oder wurden geschieden und möchten Ihren Ledignamen* wieder annehmen? Dann können Sie gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, dass Sie Ihren Ledignamen wieder führen möchten. In einem unkomplizierten Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihren Ledignamen wieder anzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Namenserklärung keine Auswirkungen auf Ihre aktuellen Bürgerrechte hat.

* Als Ledigname wird der Name bezeichnet, welcher eine Person unmittelbar vor Ihrer ersten Heirat getragen hat.


Zuständige Abteilung