Todesfall und Bestattung
Melden Sie den Todesfall innert zwei Tagen der Abteilung Bestattungen und Nachlasse, Bereich Bestattungen. Bitte nehmen Sie in jedem Fall vorgängig Kontakt mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl auf.
Tod zu Hause
Rufen Sie den Hausarzt der bzw. des Verstorbenen und bei Abwesenheit den Notfallarzt an. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welcher für den Eintrag im Todesregister benötigt wird.
Tod im Spital oder Heim
Die Spital- oder Heimleitung erledigt die nötigen Formalitäten. Die Todesbescheinigung wird direkt dem zuständigen Zivilstandsamt zugestellt. Suchen Sie in den Unterlagen der bzw. des Verstorbenen nach Anordnungen über die Bestattung. Fehlt eine Anordnung, sprechen Sie die Bestattungsart unter den Hinterbliebenen ab (Kremation, Erdbestattung, Beisetzung in ein neues oder bestehendes Grab etc.).
Todesschein
Sofern Angehörige einen Todesschein benötigen, ist dieser beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie im Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Menziken.
Weitere Informationen zum Friedhof Menziken.