Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person (Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit gemäss Art. 13 ZGB) und wird vom Familiengericht des Bezirks Kulm (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ausgestellt.