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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person (Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit gemäss Art. 13 ZGB) und wird vom Familiengericht des Bezirks Kulm (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ausgestellt.


Zuständige Abteilung