Adressänderung Minderjährige
Ein Zuzug oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel innerhalb von Menziken von minderjährigen Kindern darf nur mit Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden.
Gemeinsame elterliche Sorge
Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung notwendig.
Alleinige elterliche Sorge
Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, ist den Einwohnerdiensten eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Ohne elterliche Sorge
Möchte ein Elternteil ohne elterliche Sorge die Adressänderung eines Kindes melden, muss den Einwohnerdiensten eine Vollmacht vorgelegt werden. Den Einwohnerdiensten sind auf Verlangen Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichts vorzulegen.
Adressänderung melden
Wird eine Adressänderung mit eUmzug gemeldet, können die entsprechenden Formulare den Einwohnerdiensten per E-Mail zugestellt werden.
Online-Schalter
- Bestätigung Vermieter
- Checkliste Wohnortswechsel
- Erklärung zur Wohnadresse von Minderjährigen
- eUmzug
- Merkblatt Meldung Wohnortswechsel (Zuzug, Wegzug, Adressänderung)
- Vollmacht Elternteil mit alleiniger elterlicher Sorge