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Adressänderung Minderjährige

Ein Zuzug oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel innerhalb von Menziken von minderjährigen Kindern darf nur mit Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden.

Gemeinsame elterliche Sorge

Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung notwendig.

Alleinige elterliche Sorge

Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, ist den Einwohnerdiensten eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Ohne elterliche Sorge

Möchte ein Elternteil ohne elterliche Sorge die Adressänderung eines Kindes melden, muss den Einwohnerdiensten eine Vollmacht vorgelegt werden. Den Einwohnerdiensten sind auf Verlangen Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichts vorzulegen.

Adressänderung melden

Wird eine Adressänderung mit eUmzug gemeldet, können die entsprechenden Formulare den Einwohnerdiensten per E-Mail zugestellt werden.

Melden Sie Ihren Umzug einfach und schnell mit eUmzug


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