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Geburt

Bei Geburten ist das Zivilstandsamt des Geburtsortes zuständig. Da es im Zivilstandskreis Menziken kein Spital mit Geburtenstation und kein Geburtshaus gibt, ist das Regionale Zivilstandsamt Menziken äusserst selten zuständig. Bei Bedarf teilt das Regionale Zivilstandsamt Ihnen gerne mit, welches Zivilstandsamt in Ihrem Fall zuständig ist.

Hausgeburt

Ist das Kind im Zivilstandskreis Menziken zu Hause geboren, ist die Geburt spätestens innert 3 Tagen dem Regionalen Zivilstandsamt zu melden (fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder allgemeinen Feiertag, der nächste Arbeitstag).

Wer war bei der Geburt anwesend - wer ist anzeigepflichtig?

  • Arzt / Ärztin -> diese sind anzeigepflichtig.
  • Hebamme / Geburtshelfer -> diese sind anzeigepflichtig, wenn kein Arzt / keine Ärztin anwesend war.
  • Ehemann der Mutter / Vater (durch vorgeburtliche Anerkennung) -> dieser ist anzeigepflichtig, wenn kein Arzt / keine Ärztin, keine Hebamme und kein Geburtshelfer anwesend war.
  • Nur die Mutter -> diese oder jede andere bei der Geburt anwesende Person ist anzeigepflichtig.

Für die Anmeldung der Geburt bringen Sie bitte die vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige sowie ein Ausweisdokument (Reisepass oder Identitätskarte) zum vereinbarten Termin mit.


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Zuständige Abteilung