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Erklärung des eingetragenen Geschlechts

Seit 1. Januar 2022 kann das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht einfach und mit geringem bürokratischem Aufwand geändert werden. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Hat die betroffene Person das 16. Altersjahr noch nicht erreicht, ist zusätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung nötig.

Kontaktieren Sie das Regionale Zivilstandsamt bei Fragen oder für eine Terminvereinbarung bitte telefonisch oder per E-Mail.


Zuständige Abteilung