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Trauung (inkl. Vorbereitung)

Es freut uns, dass Sie in der nächsten Zeit die Ehe schliessen wollen. Das Regionale Zivilstandsamt berät Sie gerne über die Formalitäten des Vorbereitungsverfahrens und die erforderlichen Dokumente.

Einen Heiratstermin können Sie frühestens 12 Monate vor dem gewünschten Datum reservieren. Termine sind von Montag bis Freitag zu unseren gewohnten Öffnungszeiten möglich. An den untenstehenden Daten haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich an einem Samstag trauen zu lassen. An Sonn- und Feiertagen dürfen von Gesetzes wegen keine Trauungen vollzogen werden.

Samstagstrauungen 2024
  • 20. April 2024
  • 4. Mai 2024 - ausgebucht
  • 15. Juni 2024
  • 17. August 2024 - ausgebucht
  • 14. September 2024 - ausgebucht
Samstagstrauungen 2025
  • 10. Mai 2025
  • 21. Juni 2025
  • 16. August 2025
  • 20. September 2025
  • 25. Oktober 2025

Trauungen an Samstagen finden grundsätzlich im Traulokal der Gemeinde Menziken statt.

Hier gelangen Sie zu den Traulokalen.

 

Heirat in der Schweiz (ausserhalb unseres Zivilstandskreises - Trauungsermächtigung)

Sie planen die Eheschliessung bei einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz und haben Ihren Wohnsitz im Zivilstandskreis des Regionalen Zivilstandsamts Menziken? Dann kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig telefonisch oder per E-Mail, damit die nötigen Schritte geprüft werden können.

Heirat im Ausland (Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis)

Sie planen die Eheschliessung im Ausland? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde im Ausland. Sie werden dort über die benötigten Dokumente informiert. Falls die Ausstellung eins Ehefähigkeitszeugnisses nötig ist, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig telefonisch oder per E-Mail, damit die nötigen Schritte geprüft werden können. Weitere Informationen (insbesondere nach der Trauung im Ausland) finden Sie auf der Webseite des Kanton Aargau.

Heirat mit einer Person, die sich im Ausland aufhält

Sie planen die Ehe in der Schweiz mit Ihrer/Ihrem im Ausland lebenden Verlobten zu schliessen? Dann ist es zwingend nötig, dass das Verfahren über die zuständige schweizerische Vertretung im ausländischen Wohnsitzland eingeleitet wird. Die im Ausland lebende Person wendet sich mit dem Gesuch um Vorbereitung der Ehe direkt an die schweizerische Vertretung. Es werden die nötigen Dokumente für das Vorbereitungverfahren direkt vor Ort verlangt. Ebenfalls kümmert sich die schweizerische Vertretung um die Belange und Anforderungen der Visums-Erteilung. Bitte beachten Sie, dass das Regionale Zivilstandsamt Menziken in diesem Fall keine Zivilstandsdokumente direkt entgegennehmen kann.

Umwandlung Eingetragenen Partnerschaft in Ehe

Seit 1. Juli 2022 können in der Schweiz auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schliessen. Partnerschaften, welche davor in der Schweiz begründet wurden, können durch eine gemeinsame Erklärung des Paars in eine Ehe umgewandelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe keine Auswirkungen auf die Namensführung hat. Sollten Sie eine Änderung des Namens in diesem Zusammenhang wünschen, haben Sie die Möglichkeit, ein Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen.

Umwandlung in Form einer Erklärung

Wenn Sie die Umwandlung Ihrer Partnerschaft in eine Ehe in Form einer Erklärung planen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig telefonisch oder per E-Mail. Hier sind keine Trauzeugen nötig, da die Erklärung am Schalter entgegengenommen wird.

Umwandlung in zeremonieller Form

Wenn Sie die Umwandlung Ihrer Partnerschaft in eine Ehe in zeremonieller Form planen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig telefonisch oder per E-Mail. Hier sind 2 handlungsfähige Trauzeugen nötig.


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