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Registrierung Vorsorgeauftrag

Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass im Falle des Eintritts einer Urteilunfähigkeit jemand anderes die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Vor allem betagte Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten und eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten ermächtigen. Die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag besteht, sowie dessen Hinterlegungsort können im Zivilstandsregister eingetragen werden.

Wenn Sie den Eintrag (des Hinterlegungsortes) Ihres Vorsorgeauftrags wünschen, kontaktieren Sie das Regionale Zivilstandsamt telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass auch beim Wiederruf oder einer Änderung Gebühren gemäss Zivilstandsgebührenverordnung anfallen. Bei Fragen zum Vorsorgeauftrag wenden Sie sich bitte an die Erwachsenenschutzbehörde.

 


Zuständige Abteilung