Elternschaftsbeihilfe
Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern oder Elternteilen, ihr Kind während der ersten sechs Monate persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe dient damit nicht nur dem Kindswohl, sondern soll als Massnahme der sozialen Prävention gleichzeitig Bedürftigkeit verhindern.
Wenden Sie sich für die Elternschaftsbeihilfe an den Regionalen Sozialdienst Oberwynental (RSDO) und reichen Sie das Gesuch direkt dort ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Departements Gesundheit und Soziales.