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Bürgerrecht von Menziken

Erwerb des Menziker Bürgerrechts

Hierbei handelt es sich um die Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürger in Menziken. Schweizerinnen und Schweizer, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt drei Jahren in Menziken, davon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs.

Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung im Kanton Aargau bzw. in Menziken Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren. Orientieren Sie sich deshalb vor der Gesuchstellung bei der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde, welche Schritte für die Beibehaltung des bisherigen Bürgerrechts zu unternehmen sind.

Weitere Informationen auf der Homepage des Departements Volkswirtschaft und Inneres.

Entlassung aus dem Menziker Bürgerrecht

Stellt eine Person mit aargauischem Bürgerrecht ein entsprechendes Begehren, so wird sie aus dem Bürgerrecht entlassen, wenn sie ein anderes Kantonsbürgerrecht oder das Bürgerrecht einer anderen aargauischen Gemeinde besitzt.

Weitere Informationen auf der Homepage des Departements Volkswirtschaft und Inneres.

-> Hier gelangen Sie zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern.


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