Strassenaufbruch
Strassenaufbrüche sind bewilligungspflichtig. Für Strassenaufbrüche, welche nicht in Zusammenhang mit einer Baubewilligung stehen, werden pro aufgebrochenes Strassenstück CHF 150.00 Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
Strassenaufbrüche sind bewilligungspflichtig. Für Strassenaufbrüche, welche nicht in Zusammenhang mit einer Baubewilligung stehen, werden pro aufgebrochenes Strassenstück CHF 150.00 Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.