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Wirtetätigkeit

Aufnahme oder Mutation Wirtetätigkeit

Die Aufnahme der Wirtetätigkeit muss mindestens 30 Tage im Voraus und eine Änderung in der Betriebsführung unverzüglich gemeldet werden. Für die Meldung müssen folgende Unterlagen ausgefüllt werden:

  • Meldeformular Kanton --> ausgedruckt und unterschrieben an die Gemeindekanzlei Menziken, elektronisch übermittelt an das Departement Gesundheit und Soziales (DGS).
  • Meldeformular Gemeinde --> mit allen erforderlichen Beilagen.

Für den Kleinhandel, d.h. den Verkauf oder Ausschank von Spirituosen wird eine Kleinhandelsbewilligung benötigt, welche aufgrund obenstehender Meldung vom Amt für Verbraucherschutz (DGS) ausgestellt wird.

Informationen zur Raucherbewilligung für Raucherlokale oder Fumoir.

Weitere Informationen zur Melde-/Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe finden Sie auf der Homepage des Departementes Gesundheit und Soziales.

Meldung Einzelanlass

Für Vereine, Organisationen etc., welche einen Einzelanlass mit Wirtetätigkeit durchführen, besteht eine Meldepflicht. Die Meldung hat bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mit Einreichen vom Meldeformular Einzelanlass an den Gemeinderat Menziken zu erfolgen (zusätzlich elektronische Übermittlung an Kanton).

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