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Verlängerung Ausländerausweis

Ablauf

  • 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung erhalten ausländische Staatsangehörige vom Staatssekretariat für Migration eine Verfallsanzeige.
  • Die Verfallsanzeige muss spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung ausgefüllt und unterschrieben bei den Einwohnerdiensten persönlich eingereicht werden.
  • Die Einwohnerdienste leiten die Verfallsanzeige an das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) weiter. Das MIKA prüft, ob die ausländische Person die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt.
  • Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten alle 5 Jahre eine Einladung zur Erfassung der biometrischen Daten für den neuen Ausländerausweis.
  • Das MIKA stellt anschliessend den verlängerten Ausländerausweis den Einwohnerdiensten zu. Die Einwohnerdienste fordern die ausländische Person auf, den Ausländerausweis unter Erstattung der Gebühren abzuholen.

Benötigte Unterlagen

  • Verfallsanzeige einreichen: Bitte nehmen Sie zusätzlich zur vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Verfallsanzeige Ihren originalen Pass oder Ihre originale Identitätskarte (nur bei EU/EFTA-Staatsangehörigen möglich) mit.
  • Ausländerausweis abholen: Bitte nehmen Sie Ihren alten Ausländerausweis mit. Auf der Abholungseinladung ist allenfalls vermerkt, dass zusätzlich ein Passfoto benötigt wird. Die Gebühr kann vor Ort bar oder mit Karte bezahlt werden.
  • Personen mit Bewilligung L oder G: Ausländische Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung L reichen statt der Verfallsanzeige einen neuen, gültigen Arbeitsvertrag und eine aktuelle Arbeitsbestätigung (sofern der Arbeitsvertrag älter als 1 Monat ist) ein. Personen mit einer Grenzgängerbewilligung setzen sich direkt mit dem Arbeitgeber in Verbindung.

Prüfung auf Niederlassungsbewilligung C

  • Nach einem ordnungsgemässen Aufenthalt von 5 oder 10 Jahren kann die Erteilung der Niederlassungsbewilligung C geprüft werden. Das Migrationsamt prüft teilweise bei Ablauf der Aufenthaltsbewilligung nach 5 Jahren einmalig von Amtes wegen die Erteilung der Niederlassungsbewilligung.
  • Falls die Überprüfung auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung C gewünscht wird, ist auf der Verfallsanzeige ein entsprechender Vermerk unter den Bemerkungen zu machen.
  • Weitere Informationen zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung (C).

Anspruch auf Gebührenerlass

Ausländische Personen, die Sozialhilfe beziehen, haben Anspruch auf Erlass der Gebühren, sofern die Gebühr CHF 100.00 oder mehr beträgt. Auf der Verfallsanzeige ist ein entsprechender Vermerk zu machen.

Rückreisevisum

Informationen zum Rückreisevisum.

Weitere Informationen zur Bewilligungsverlängerung finden Sie auf der Homepage des Departements Volkswirtschaft und Inneres.


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Zuständige Abteilung