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Zinsregelung Steuern

Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren.

Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet.

Es werden zwei Arten Vergütungszinsen unterschieden:

  • Vergütungszins für Vorauszahlungen gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober bis zur Höhe der definitiven Steuerrechnung. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei.
  • Vergütungszins für Überzahlungen wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung für alle geleisteten Zahlungen gewährt, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen). Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen. Die Zinssätze für beide Vergütungszinsarten sind gleich.

Weitere Informationen zur aktuellen Zinsregelung im Kanton Aargau finden Sie auf der Homepage des Departements Finanzen und Ressourcen.


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