Steuern - Stundung, Ratenzahlung, Bestätigung
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen folgende Kopien enthalten:
- Mietvertrag
- Einkommensbelege/Lohnausweise
- Krankenkassenrechnung
- Kreditvertrag (falls Kredit)
- Auszug aus Betreibungsregister
- Schuldenaufstellung (falls Schulden)
Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck nachweisen, dass Sie Ihre Steuern bezahlt haben? Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung aus.
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