Adressauskunft aus dem Einwohnerregister
Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Es können keine Auskünfte per Telefon oder E-Mail erteilt werden.
Kosten: CHF 20.00
Datensperre
Einwohnerinnen und Einwohner könnten die Bekanntgabe ihrer Daten an private Dritte sperren lassen (Link zu Datensperre).