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Ausbreitung Krebspest in der Wyna

Sperrgebiet von Kantonsgrenze bis Einmündung Suhre

An der Wyna in Oberkulm wurden mehrere Edelkrebse in schlechtem Zustand gefunden. Das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern hat bei den Tieren die Krebspest diagnostiziert. Diese Krankheit muss gemäss Eidgenössischer Tierseuchenverordnung bekämpft werden. Im Sommer 2026 hat sich die Krebspest an der Wyna weiter ausgebreitet. Deshalb hat der Kanton das seit Herbst 2025 bestehende Sperrgebiet erweitert: Es umfasst aktuell den ganzen Flusslauf der Wyna von der Kantonsgrenze bis zur Mündung in die Suhre. Das Sperrgebiet soll die einheimischen Flusskrebse schützen und eine weitere Ausbreitung der Krebspest verhindern.

Verhaltensregeln

Um eine Weiterverbreitung des Krebspest-Erregers zu verhindern, sind innerhalb eines Sperrgebiets folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Betreten Sie das Gewässer nicht.
  • Lassen Sie Ihren Hund nicht ins Wasser.
  • Entnehmen Sie keine lebenden Krebse aus dem Wasser, setzen Sie keine Krebse aus oder um.
  • Verwenden Sie beim Fischen keine Stiefel mit Filzsohlen. Material, welches in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.
  • Melden Sie auffällige oder tote Krebse via Telefon 062 835 28 50 oder
    E-Mail  jagd_fischerei@ag.ch

Weitere Informationen finden Sie unter Krebspest Kanton Aargau und Informationen zur Krebspest.