Umsetzung Parkierungsreglement
Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die dazugehörige Signalisationsverordnung (SSV) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Die Signalisationen und deren Standorte werden gestützt auf das Parkierungsreglement der Gemeinde Menziken, beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 12. November 2025, verfügt.
Parkierung Gebiet A (Bereich Bahnhof / Gemeindehaus)
- Signal Nr. 2.50 Parkieren verboten mit Text, ausgenommen markierte Parkfelder und
- Signal Nr. 4.18 Parkieren mit Parkscheibe mit Text max. 3 h, ausgenommen mit Parkkarte Gebiet A
Parkierung Gebiet B (übrige Bauzone)
- Signal Nr. 2.50 Parkieren verboten mit Text, ausgenommen markierte Parkfelder und
- Signal Nr. 4.18 Parkieren mit Parkscheibe mit Text max. 5 h, ausgenommen mit Parkkarte Gebiet B
Parkierungsanlage Myrtenstrasse Kindergarten
- Signal Nr. 4.18 Parkieren mit Parkscheibe mit Text max. 2h, ausgenommen Spezialbewilligung
Parkierungsanlage Doppelturnhalle Burg
- Signal Nr. 4.18 Parkieren mit Parkscheibe mit Text max. 5h, ausgenommen mit Parkkarte Gebiet B
Parkierungsanlage Turnhallenstrasse Burg
- Signal Nr. 2.50 Parkieren verboten mit Text, ausgenommen Berechtigte
Der Konzeptplan mit den vorgesehenen Signalen und Standorten kann während der Einsprachefrist vom 24. April 2026 bis 26. Mai 2026 auf der Abteilung Bau und Planung oder unter www.menziken.ch eingesehen werden.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation beim Gemeinderat Menziken, Hauptstrasse 42, 5737 Menziken, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Detailplan Parkplätze
Konzeptplan Ballmer + Partner AG
Parkierungsreglement
Menziken, 24. April 2026