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Wegzug

Vergessen Sie nicht, sich bei den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen ab- und in der neuen Wohngemeinde anzumelden.

Benötigte Informationen

  • Genaue Wegzugsadresse und Wegzugsdatum.
Melden Sie Ihren Umzug einfach und schnell mit eUmzug

Bei der Abmeldung via eUmzug senden die Einwohnerdienste der bei Schweizer Staatsangehörigen hinterlegte Heimatschein direkt an die neue Wohngemeinde.

Wegzug ins Ausland

  • Personen, welche nicht quellenbesteuert sind, haben sich zusätzlich bei der Abteilung Steuern zu melden, damit eine Kontaktadresse in der Schweiz erfasst werden kann. Vergessen Sie nicht, auch andere Stellen über Ihren Wegzug zu informieren (Strassenverkehrsamt, Kreiskommando, Versicherungen etc.).
  • Wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger sind und Ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie sich innerhalb von 90 Tagen nach der Abmeldung ins Ausland als Auslandschweizer bei der zuständigen Schweizer Vertretung anmelden und eine Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz vorlegen.

Vorübergehender Aufenthalt im Ausland

Sie halten sich nur vorübergehend im Ausland auf? Wird die Wohnung in der Gemeinde beibehalten und somit bezeugt, dass der Hauptwohnsitz nicht aufgegeben wird (z.B. Urlaub, Reise), kann die Anmeldung an der bestehenden Adresse für maximal sechs Monate aufrechterhalten werden. Bei gewissen befristeten Aufenthalten im Ausland bis zu einem Jahr (z.B. Studienaufenthalt) kann eine Ausnahme von der Abmeldepflicht gemacht werden, wenn die meldepflichtige Person ihre Wohngelegenheit in der Gemeinde beibehält.

Hundehalter

Bitte beachten Sie Ihre Meldepflichten als Hundehalter.


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Zuständige Abteilung