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Zivilstandsdokumente

Übersicht

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben.

Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Zivilstandsdokumente können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden.

Bestellung von Zivilstandsdokumenten

Zivilstandsdokumente können beim zuständigen Zivilstandsamt oder online bestellt werden. Wo Sie welche Zivilstandsdokumente bestellen können, hängt davon ab, welche Art von Dokument Sie benötigen. Weitere Informationen zum Bestellort finden Sie auf der Homepage des Kantons. Ausserdem können Sie über dieses Tool das zuständige Zivilstandsamt ermitteln.


Zuständige Abteilung