Stundungs- und Ratengesuche
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen folgende Kopien enthalten:
- Mietvertrag
- Einkommensbelege/Lohnausweise
- Krankenkassenrechnung
- Kreditvertrag (falls Kredit)
- Auszug aus Betreibungsregister
- Schuldenaufstellung (falls Schulden)
Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.