Meldevorschriften
Die Meldungen von Zu-, Um- und Wegzügen haben innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Zuzug / Anmeldung
Schweizerinnen und Schweizer haben den Heimatschein und allenfalls das Familienbüchlein, Ausländer den Reisepass sowie den Ausländerausweis oder die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus dem Ausland) oder ihren Arbeitsvertrag vorzulegen. Bei Wochenaufenthaltern wird der Heimatausweis benötigt.
Zusätzlich werden - falls zutreffend - folgende weitere Unterlagen benötigt:
- Kopie Mietvertrag/Kaufvertrag
- Kopie Krankenkassenpolice nach KVG oder Versicherungskarte
- Eheschein
- Scheidungsurteil
- Sorgerechtsnachweis (bei minderjährigen Kindern)
Umzug / Adressänderung
Umzüge innerhalb der Gemeinde sind ebenfalls bekannt zu geben.
Wegzug / Abmeldung
Bitte weisen Sie die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) vor. Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Wohnort. Ausländische Staatsangehörige haben den Ausländerausweis mitzubringen.
Auslandaufenthalt
Bei Auslandaufenthalten ab zwei Monaten sollte ein Rechtsvertreter bestimmt und den Einwohnerdiensten sowie der Abteilung Steuern gemeldet werden. Bei längeren Abwesenheiten (in der Regel länger als sechs Monate) muss eine Abmeldung geprüft werden.
Online-Schalter
- Merkblatt Krankenversicherungspflicht
- Merkblatt Meldung Wohnortswechsel (Zuzug, Wegzug, Adressänderung)