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Meldevorschriften

Die Meldungen von Zu-, Um- und Wegzügen haben innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

Zuzug / Anmeldung

Schweizerinnen und Schweizer haben den Heimatschein und allenfalls das Familienbüchlein, Ausländer den Reisepass sowie den Ausländerausweis oder die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus dem Ausland) oder ihren Arbeitsvertrag vorzulegen. Bei Wochenaufenthaltern wird der Heimatausweis benötigt.

Zusätzlich werden - falls zutreffend - folgende weitere Unterlagen benötigt:

  • Kopie Mietvertrag/Kaufvertrag
  • Kopie Krankenkassenpolice nach KVG oder Versicherungskarte
  • Eheschein
  • Scheidungsurteil
  • Sorgerechtsnachweis (bei minderjährigen Kindern)

Umzug / Adressänderung

Umzüge innerhalb der Gemeinde sind ebenfalls bekannt zu geben.

Wegzug / Abmeldung

Bitte weisen Sie die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) vor. Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Wohnort. Ausländische Staatsangehörige haben den Ausländerausweis mitzubringen.

Melden Sie Ihren Umzug einfach und schnell mit eUmzug

Auslandaufenthalt

Bei Auslandaufenthalten ab zwei Monaten sollte ein Rechtsvertreter bestimmt und den Einwohnerdiensten sowie der Abteilung Steuern gemeldet werden. Bei längeren Abwesenheiten (in der Regel länger als sechs Monate) muss eine Abmeldung geprüft werden.


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Zuständige Abteilung