Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
Aufenthaltstitel und Aufenthaltsdauer
- Niederlassungsbewilligung C;
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesuchseinreichung (weitere Hinweise im Merkblatt);.
- 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau;
- mindestens 3-jähriger ununterbrochener Aufenthalt in der Gemeinde Menziken vor Einreichung des Gesuchs (weitere Hinweise im Merkblatt).
Erfolgreiche Integration
Eingebürgert werden kann nur wer
- mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut ist;
- über ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse verfügt;
- die Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung achtet;
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet;
- am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben will.
Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse
- Nachweis deutsche Sprachkompetenz mündlich mindestens Referenzniveau B1, schriftlich mindestens Referenzniveau A2 oder;
- Deutsch als Muttersprache oder;
- mindestens 5-jähriger Besuch obligatorische Schule in Deutsch oder;
- Abschluss Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tetiärstufe in Deutsch;
- Staatsbürgerliche Kenntnisse siehe Merkblatt.
Staatsbürgerlicher Test (falls obenstehende Voraussetzungen erfüllt sind)
Vor Gesuchseinreichung ist ein staatsbürgerlicher Test bei der Gemeinde Menziken zu absolvieren (ab vollendetem 16. Lebensjahr / CHF 50.00 pro Person und Test). Ohne bestandenen Test kann das Einbürgerungsgesuch nicht eingereicht werden. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden, es besteht jedoch eine Wartefrist von zwei Monaten zwischen den Teilnahmen. Der Test kann unter www.einbuergerungstest-aargau.ch eingesehen und geübt werden.
Anmeldung: Bitte melden Sie sich persönlich, telefonisch unter Tel. 062 765 78 70 oder per E-Mail via kanzleiNULL@menziken.ch bei der Gemeindekanzlei für einen Test an (Angabe aller Familienmitglieder, die im Gesuch einbezogen werden sollen).
Weitere Informationen finden Sie unter www.einbuergerung-aargau.ch.
Merkblatt Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Erleichterte Einbürgerung
Das Staatssekretariat für Migration ist für erleichterte Einbürgerungen zuständig. Der Kanton Aargau prüft die Personalien, klärt Fragen bezüglich Personenstandsregister und wird zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.
Das Gesuchsformular kann bei der Gemeindekanzlei oder direkt via E-Mail (chNULL@sem.admin.ch) beim Staatssekretariat für Migration bestellt werden.
- Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung.
- Weitere Informationen zur erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration.
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