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Baugesuch / eBau elektronisches Baugesuch / Baubewilligungspflicht

Gemäss § 59 BauG bedürfen alle Bauten und Anlagen und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumentwicklung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden der Bewilligung durch den Gemeinderat. Vorbehalten bleiben abweichende Zuständigkeitsregelungen des Bundesrechts und die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Bau von öffentlichen Strassen und den Wasserbau.

Allgemeine Informationen rund ums Bauen.

Elektronisches Baugesuch (eBau)

Das Baugesuch kann elektronisch via eBau Aargau eingereicht werden. Der meiste Schriftenwechsel erfolgt elektronisch. Der Versand der gemeinderätlichen Verfügung (Baubewilligung etc.) erfolgt per Post. Weitere Informationen: Homepage Departement Bau, Verkehr und Umwelt..

Baugesuch in Papierform

Das Baugesuch kann auch weiterhin in Papierform eingereicht werden (siehe untenstehendes Formular). Für das Digitalisieren des Baugesuchs werden von der Abteilung Bau und Planung separate Gebühren erhoben.


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Zuständige Abteilung