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Wahlen- / Abstimmungen

 

 

Ergebnisse Wahlen / Abstimmungen

 

Veröffentlichung Ergebnis Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates für die Amtsperiode 2010/13   [PDF]


 

Link zu:         Gemeindeversammlungen


 

 

 

 

 

In Bundes-, Kantons- und Gemeindeangelegenheiten sind alle Schweizer und Schweizerinnen stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Die Ausübung des Stimmrechtes erfolgt am gesetzlichen Wohnsitz.

Abstimmungstermine 2010

Abstimmung 07. März             2010
Abstimmung 13. Juni              2010
Abstimmung 26. September 2010
Abstimmung 28. November   2010
 


Urnenöffnungszeit


Gemeindehaus Menziken
Samstag, 18.30 - 19.30 Uhr
Sonntag, 08.30 - 09.30 Uhr

   
Hinweis Die Gemeinderesultate der Abstimmungen und Wahlen finden Sie im Anschlagkasten beim Gemeindehaus.
Die Resultate des Bundes sind unter www.admin.ch und die des Kantons unter www.ag.ch abrufbar
   
Stellvertretung: Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
   
Briefliche Stimmabgabe Was ist zu beachten?
 

· Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  · Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  · Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem
  Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  · Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert
  rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
   
  Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:
  · Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  · Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  · Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  · Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  · Sie legen den Stimmrechtsausweis in das Stimmzettelkuvert.
 

· Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.

    

Für weitere Fragen:

kanzlei(at)menziken.ch