Wahlen- / Abstimmungen
Ergebnisse Wahlen / Abstimmungen
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| In Bundes-, Kantons- und Gemeindeangelegenheiten sind alle Schweizer und Schweizerinnen stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Die Ausübung des Stimmrechtes erfolgt am gesetzlichen Wohnsitz.
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| Hinweis | Die Gemeinderesultate der Abstimmungen und Wahlen finden Sie im Anschlagkasten beim Gemeindehaus. Die Resultate des Bundes sind unter www.admin.ch und die des Kantons unter www.ag.ch abrufbar |
| Stellvertretung: | Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. |
| Briefliche Stimmabgabe | Was ist zu beachten? |
| · Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. | |
| · Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu. | |
| · Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint. | |
| · Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen. | |
| Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: | |
| · Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert. | |
| · Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. | |
| · Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert. | |
| · Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen. | |
| · Sie legen den Stimmrechtsausweis in das Stimmzettelkuvert. | |
| · Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein. | |
| Für weitere Fragen: | kanzlei(at)menziken.ch
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